Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bergführerleistungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Bergführer von Bergsport Achensee (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“) für sämtliche angebotenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Anbieter anerkannt wurden.

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter bietet Bergführerleistungen, darunter geführte Gipfeltouren, Bergtouren, Kurse, Camps, sowie individuelle Tourenplanung und Beratung im Bereich Bergsport. Bergsport Achensee verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen die vorgegebene Tätigkeit zu erfüllen. Die Arbeit wird nach den Angaben des internationalen und nationalen Bergführerwesen getätigt beziehungsweise nach dem österreichischem Skischulwesens umgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Dienstleistung durch den Anbieter.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Unsere Präsentationen in unseren Broschüren Flyern oder Online Plattformen sind keine rechtlich verbindlichen Angebote zur Vertragsabwicklung.
Durch Kontaktaufnahme gibt der Teilnehmer eine verbindliche Anfrage ab, welche für 10 Tage gültig ist. Erst nach ausdrücklicher Bestätigung seitens des Anbieters kommt der Vertrag zustande. Bei der Anmeldung von zusammengehörigen Gruppen sind alle angemeldeten Personen gemeinsam für etwaige Verpflichtungen verantwortlich.

3.1 Die Buchung der Bergführerleistungen erfolgt durch den Teilnehmer schriftlich, per E-Mail oder telefonisch.

3.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt oder die Leistung erbracht wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise für die Bergführerleistungen ergeben sich aus dem aktuellen Angebot des Anbieters.

4.2 Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Leistung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

5. Mindesteilnehmeranzahl

Bergsport Achensee kann grundsätzlich alle Touren, Camps und Führungen durchführen sofern die eingehaltene Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. Dies wird bei jeden ausgeschriebenen Kurs angeführt. Wenn dies 14 Tage vor Kursbeginn nicht der Fall ist kann der Anbieter die Veranstaltung absagen. Die Teilnehmer bekommen ihr eingezahltes Honorar zurückerstattet.

Sollte der Rest der verbleibenden Gruppe auf die Durchführung bestehen, so ist mit dem Anbieter ein neues Honorar zu vereinbaren. Die Erhöhung des Honorars bezieht sich dann meistens nach der ursprünglichen Kurssumme, oder nach Vereinbarung. Bergsport Achensee liegt das Kundenwohl immer am Herzen.

6. Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer

6.1 Falls ein Teilnehmer durch Krankheit oder sonstige Ereignisse verhindert ist kann dieser eine Ersatzperson einsetzen. Dies muss zeitnah dem Dienstnehmer mitgeteilt werden. Die Ersatzperson muss die Voraussetzung für die Durchgeführte Tour erfüllen.

6.2 Stornierungen oder Umbuchungen sind unverzüglich schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.

6.3 Bei Stornierungen durch den Teilnehmer gelten folgende Stornogebühren:
– bis 14 Tage vor Beginn: keine Stornogebühren
– 14 bis 7 Tage vor Beginn: 50% des Gesamtpreises
– 7 bis 3 Tage vor Beginn: 75% des Gesamtpreises
– weniger als 3 Tage vor Beginn: 100% des Gesamtpreises

7. Rücktritt und Änderungen durch den Anbieter

7.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei unzureichender Teilnehmerzahl, fehlendem Eigenkönnen der Teilnehmer, mangelhafter Ausrüstung der Teilnehmer, höherer Gewalt oder gefährlichen Wetterbedingungen die Bergführerleistungen abzusagen oder zu verschieben.

7.2 Im Falle einer Absage durch den Anbieter wird dem Teilnehmer eine alternative Leistung angeboten. Falls dies nicht möglich ist oder der Teilnehmer diese ablehnt, erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine ordnungsgemäße Durchführung der Bergführerleistungen.

8.2 Der Teilnehmer ist für seine körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung für die Bergführerleistungen selbst verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle, die auf mangelnde körperliche Fitness oder Eigenverschulden des Teilnehmers zurückzuführen sind.

8.3 Der Anbieter haftet nicht für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände des Teilnehmers.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung und Durchführung der Bergführerleistungen erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und -erfüllung verwendet und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.